PMR News

Motorola liefert TETRA-Geräte nach Mecklenburg-Vorpommern

Motorola Enterprise Mobility Solutions wird die öffentlichen Sicherheitsorgane in Mecklenburg-Vorpommern mit TETRA-Digitalfunkgeräten ausstatten. Das Unternehmen erhielt den Zuschlag für die Lieferung von mehr als 10.000 TETRA-Digitalfunkgeräten sowie Zubehör und Serviceleistungen.
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Grenzübergreifende TETRA-Kommunikation

Das deutsche TETRA-Funknetz der Behörden mit Sicherheitsaufgaben und das schwedische Behördenfunknetz Rakel werden testhalber im November und Dezember zusammengeschaltet. Das gaben Gabriele Knoll, Amtsleiterin der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Stefan Kvarneras, Leiter des Rakel-Betreibers, des schwedischen Katastrophenschutzes, in Singapur bekannt. Im erweiterten Roaming-Test soll der sogenannte TC-TETRA-ISI-Standard (Inter System Interface) getestet werden.
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TETRA beginnt mit der Videointegration

Behördenfunksysteme öffnen sich zunehmend dem Datenverkehr. Eine besondere Herausforderung stellt dabei die Integration von Video dar. Auf dem TETRA World Congress in Singapur wurden erste Überlegungen für die nächsten 5 bis 10 Jahre vorgestellt, während die ersten Geräte nach dem TETRA Enhanced Data Standard (TEDS) auf der Messe Premiere hatten.
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Regeln & Vorschriften

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Gesetze, Vorschriften und Regelungen rund um den professionellen Mobilfunk

Wie erhalte ich eine Genehmigung zum Betreiben von Betriebsfunkgeräten? Wo stelle ich einen Frequenzantrag? Welche Genehmigungen benötige ich, um Bündelfunkgeräte zu betreiben? Was ist eine e-Marke? Was ist bei Ausschreibungen zu beachten?

Auf diese und weitere Fragen werden Sie hier Antworten bekommen. Diese Seite wird ständig erweitert - bitte schauen Sie doch gelegentlich wieder vorbei. Danke.



ATEX-Richtlinie

Zur europaweiten Vereinheitlichung des Explosionsschutzes wurde die EU-Richtlinie 94/9/EG, die sogenannte ATEX 95-Richtlinie (ATEX 100a), erlassen. Sie regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme.

Seit dem 01.07.2003 dürfen demnach in Deutschland und in den übrigen EU-Ländern explosionsgeschützte elektrische und mechanische Geräte nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den neuen Richtlinien zertifiziert sind. Diese Bewertung darf nur eine Stelle vornehmen, die speziell für die Prüfungen/Zertifizierungen von Produkten nach ATEX akkreditiert und in Brüssel notifiziert wurde.

Weitere Informationen finden Sie [hier].



Ausschreibungsrecht

Folgende Dokumente verdeutlichen Grundsätze des Vergabeverfahrens, zeigen praktikable Bewertungsmethoden auf und geben Beispiele und Hinweise für die Vergabepraxis, um Ausschreibungsunterlagen für IT-Leistungen eindeutig und vollständig erstellen zu können.
UfAB III
Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Vers. 1.0
Anlage 1
Standardformular 1
Anlage 2
Standardformular 2
Anlage 3
Standardformular 3



e-Kennzeichnung

Die EU-Richtlinie 95/54/EC zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung vom 31. Oktober 1995 wurde in Deutschland am 1. Oktober 2002 umgesetzt. Diese Verordnung gilt ausschließlich in den Mitgliedstaaten der EU.

Die Richtlinie schreibt eine einheitliche e-Kennzeichnung von allen "Bauteilen und selbständigen technische Einheiten" vor, die mit der Fahrzeugelektrik direkt oder über Steckdosen verbunden sind. Das gilt u. a. auch für Funkgeräte.

Weitere Informationen finden Sie [hier].