Regeln & Vorschriften
Gesetze, Vorschriften und Regelungen rund um den professionellen MobilfunkWie erhalte ich eine Genehmigung zum Betreiben von Betriebsfunkgeräten? Wo stelle ich einen Frequenzantrag? Welche Genehmigungen benötige ich, um Bündelfunkgeräte zu betreiben? Was ist eine e-Marke? Was ist bei Ausschreibungen zu beachten?
Auf diese und weitere Fragen werden Sie hier Antworten bekommen. Diese Seite wird ständig erweitert - bitte schauen Sie doch gelegentlich wieder vorbei. Danke.
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ATEX-Richtlinie
Zur europaweiten Vereinheitlichung des Explosionsschutzes wurde die EU-Richtlinie 94/9/EG, die sogenannte ATEX 95-Richtlinie (ATEX 100a), erlassen. Sie regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme.
Seit dem 01.07.2003 dürfen demnach in Deutschland und in den übrigen EU-Ländern explosionsgeschützte elektrische und mechanische Geräte nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den neuen Richtlinien zertifiziert sind. Diese Bewertung darf nur eine Stelle vornehmen, die speziell für die Prüfungen/Zertifizierungen von Produkten nach ATEX akkreditiert und in Brüssel notifiziert wurde.
Seit dem 01.07.2003 dürfen demnach in Deutschland und in den übrigen EU-Ländern explosionsgeschützte elektrische und mechanische Geräte nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den neuen Richtlinien zertifiziert sind. Diese Bewertung darf nur eine Stelle vornehmen, die speziell für die Prüfungen/Zertifizierungen von Produkten nach ATEX akkreditiert und in Brüssel notifiziert wurde.
Weitere Informationen finden Sie [hier].
Ausschreibungsrecht
Folgende Dokumente verdeutlichen Grundsätze des Vergabeverfahrens, zeigen praktikable Bewertungsmethoden auf und geben Beispiele und Hinweise für die Vergabepraxis, um Ausschreibungsunterlagen für IT-Leistungen eindeutig und vollständig erstellen zu können.
UfAB III
Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Vers. 1.0
Anlage 1
Standardformular 1
Anlage 2
Standardformular 2
Anlage 3
Standardformular 3
e-Kennzeichnung
Die EU-Richtlinie 95/54/EC zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung vom 31. Oktober 1995 wurde in Deutschland am 1. Oktober 2002 umgesetzt. Diese Verordnung gilt ausschließlich in den Mitgliedstaaten der EU.
Die Richtlinie schreibt eine einheitliche e-Kennzeichnung von allen "Bauteilen und selbständigen technische Einheiten" vor, die mit der Fahrzeugelektrik direkt oder über Steckdosen verbunden sind. Das gilt u. a. auch für Funkgeräte.
Weitere Informationen finden Sie [hier].



